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Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Glückstadt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Obdachlosensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57 ff) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 27) – alle Rechtsvorschriften in der zurzeit geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 16.06.2022 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Glückstadt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Obdachlosensatzung) vom 10.07.2014 einschließlich der 1. und 2. Nachtragssatzung wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Glückstadt, den 24.06.2022

Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister

Rolf Apfeld

Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 27.06.2022